Angefangen von der Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen über die Stellung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bis hin zur Auseinandersetzung von Gesellschaften regelt das
Gesellschaftsrecht das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander sowie das Rechtsverhältnis zu Dritten.
Neben den allgemeinen Fragen zum Gesellschaftsrecht sind unsere Schwerpunktthemen:
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